Bußgeld

Bußgeldbescheid erhalten: Was tun?

Ein gelber Brief von der Bußgeldstelle kann für Stress sorgen, besonders wenn du neu in Deutschland bist. Hier erfährst du Schritt für Schritt, was ein Bußgeldbescheid bedeutet, welche Fristen du einhalten musst und wann sich ein Einspruch lohnt.

15 Min. Lesezeit Aktualisiert: Mai 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Du hast nur 14 Tage Zeit für einen Einspruch nach Zustellung.
  • Nicht zahlen ist keine Option. Es drohen Mahngebühren und sogar Erzwingungshaft.
  • Ein Einspruch lohnt sich besonders bei Messfehlern und drohendem Fahrverbot.
  • Punkte in Flensburg können zum Führerscheinentzug führen (8 Punkte = Entzug).
  • Ratenzahlung ist bei finanziellen Schwierigkeiten möglich.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist ein offizielles Schreiben einer Behörde (meistens der Bußgeldstelle oder des Ordnungsamts), mit dem du über eine begangene Ordnungswidrigkeit informiert wirst. Anders als ein Strafbefehl handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um einen Verstoß gegen Ordnungsvorschriften, zum Beispiel im Straßenverkehr.

Wichtig: Ein Bußgeldbescheid ist kein „Knöllchen" und keine einfache Verwarnung. Er ist ein förmlicher Verwaltungsakt und hat rechtliche Konsequenzen. Wenn du ihn ignorierst, wird er rechtskräftig. Das bedeutet, die Behörde kann das Bußgeld zwangsweise einziehen.

Typischerweise erhältst du einen Bußgeldbescheid per Post, meist in einem gelben Umschlag mit Postzustellungsurkunde. Das Zustelldatum ist extrem wichtig, denn ab diesem Tag beginnt deine 14-tägige Einspruchsfrist zu laufen.

Wann bekommt man einen Bußgeldbescheid?

  • Verkehrsverstöße: Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Handynutzung am Steuer, Parkverstöße über 55 Euro
  • Umweltverstöße: Illegale Müllentsorgung, Verstoß gegen die Umweltzone
  • Lärmbelästigung: Wiederholte Ruhestörungen
  • Meldepflicht: Versäumte Ummeldung nach einem Umzug

Verwarnung, Bußgeldbescheid oder Strafbefehl: Was ist der Unterschied?

Viele Menschen verwechseln diese drei Begriffe. Sie unterscheiden sich aber deutlich in ihrer Schwere und in den Konsequenzen.

Verwarnung (Knöllchen)

Eine Verwarnung ist die mildeste Form. Du findest sie oft als Zettel unter dem Scheibenwischer oder bekommst sie direkt vor Ort von der Polizei. Das Verwarnungsgeld beträgt maximal 55 Euro. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Wenn du innerhalb einer Woche zahlst, ist die Sache erledigt. Zahlst du nicht, wird daraus ein Bußgeldverfahren.

Beispiel: 15 Minuten Parkzeitüberschreitung = 20 Euro Verwarnung.

Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn das Verwarungsgeld 55 Euro übersteigt oder wenn Punkte und/oder ein Fahrverbot verhängt werden. Er kommt per Post und enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Du hast 14 Tage Zeit für einen Einspruch. Zahlst du und legst keinen Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig.

Beispiel: 30 km/h zu schnell innerorts = 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist kein Bußgeld mehr, sondern eine strafrechtliche Verurteilung. Du erhältst ihn bei Straftaten wie Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein oder Trunkenheit im Verkehr (ab 1,1 Promille). Ein Strafbefehl führt zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Die Einspruchsfrist beträgt ebenfalls 14 Tage (hier heißt es „Einspruch gegen den Strafbefehl").

Beispiel: Unfallflucht = Geldstrafe nach Tagessätzen + Punkte + möglicher Führerscheinentzug.

Aufbau eines Bußgeldbescheids: Was steht wo?

Ein Bußgeldbescheid sieht auf den ersten Blick kompliziert aus, folgt aber immer dem gleichen Aufbau. Wenn du weißt, wo du hinschauen musst, findest du alle wichtigen Informationen schnell.

1

Absender und Aktenzeichen

Oben links findest du den Namen der Behörde (z.B. „Zentrale Bußgeldstelle Viechtach" oder „Bußgeldstelle der Stadt Köln"). Das Aktenzeichen brauchst du für jede Kommunikation mit der Behörde.

2

Tatvorwurf (Was wird dir vorgeworfen?)

Hier steht genau, was du gemacht haben sollst. Zum Beispiel: „Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h." Dazu stehen Datum, Uhrzeit und Ort des Verstoßes.

3

Beweismittel

Die Behörde nennt die Beweismittel, auf die sie sich stützt: Blitzerfoto, Messprotokoll, Zeugenaussagen oder Videoaufnahmen. Das Blitzerfoto selbst ist dem Bescheid oft nicht beigefügt, kann aber bei der Behörde angefordert werden (Akteneinsicht).

4

Rechtsfolge (Was kostet es dich?)

Hier findest du die konkreten Konsequenzen: Bußgeldhöhe in Euro, Anzahl der Punkte in Flensburg und ob ein Fahrverbot verhängt wird (und wie lange). Dazu kommen Verwaltungsgebühren (meist 28,50 Euro) und Zustellungskosten.

5

Rechtsmittelbelehrung

Am Ende steht die Belehrung über dein Recht zum Einspruch. Hier erfährst du, dass du innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung schriftlich Einspruch einlegen kannst. Diese Belehrung muss korrekt sein. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr.

Häufige Gründe für einen Bußgeldbescheid

Im Straßenverkehr gibt es viele Situationen, die zu einem Bußgeldbescheid führen können. Hier sind die häufigsten Verstöße mit den aktuellen Bußgeldern (Stand 2026):

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
21 km/h zu schnell (innerorts) 115 € 1 Nein
30 km/h zu schnell (innerorts) 260 € 2 1 Monat
41 km/h zu schnell (innerorts) 400 € 2 1 Monat
Rotlichtverstoß (unter 1 Sek.) 90 € 1 Nein
Rotlichtverstoß (über 1 Sek.) 200 € 2 1 Monat
Handy am Steuer 100 € 1 Nein
Handy am Steuer mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat
Abstandsverstoß (unter 3/10 bei 100+ km/h) 320 € 2 1 Monat
Parken auf Gehweg/Radweg mit Behinderung 100 € 1 Nein

Zusätzlich zum eigentlichen Bußgeld kommen immer Verwaltungsgebühren (in der Regel 28,50 Euro) und Zustellungskosten (ca. 3,50 Euro) hinzu. Aus einem Bußgeld von 100 Euro werden also schnell 132 Euro Gesamtkosten.

Punkte in Flensburg: Das Fahreignungsregister erklärt

Wenn in Deutschland von „Punkten in Flensburg" die Rede ist, meint man Einträge im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in der Stadt Flensburg. Dieses Register erfasst Verkehrsverstöße und bewertet sie mit Punkten.

So funktioniert das Punktesystem

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (z.B. Handy am Steuer, moderate Geschwindigkeitsüberschreitung). Verjährung nach 2,5 Jahren.
  • 2 Punkte: Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Führerscheinentzug. Verjährung nach 5 Jahren.
  • 3 Punkte: Straftaten mit Führerscheinentzug (z.B. Trunkenheit am Steuer). Verjährung nach 10 Jahren.

Was passiert bei welchem Punktestand?

  • 1 bis 3 Punkte (Vormerkung): Keine weiteren Maßnahmen. Du wirst nur vorgemerkt.
  • 4 bis 5 Punkte (Ermahnung): Du erhältst eine schriftliche Ermahnung vom KBA. Du kannst freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und 1 Punkt abbauen.
  • 6 bis 7 Punkte (Verwarnung): Du erhältst eine Verwarnung. Kein Punkteabbau mehr möglich.
  • 8 Punkte (Entzug): Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen. Du musst den Führerschein neu beantragen, oft mit MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, umgangssprachlich „Idiotentest").

Du kannst deinen aktuellen Punktestand kostenlos beim KBA abfragen, online unter kkba.de oder per Post. Das ist empfehlenswert, damit du weißt, wo du stehst.

Fahrverbot: Was bedeutet das praktisch?

Ein Fahrverbot ist nicht dasselbe wie ein Führerscheinentzug. Beim Fahrverbot darfst du für eine bestimmte Zeit (1, 2 oder 3 Monate) nicht fahren. Danach bekommst du deinen Führerschein automatisch zurück. Beim Führerscheinentzug dagegen musst du die Fahrerlaubnis komplett neu beantragen.

So läuft ein Fahrverbot ab

  1. Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig (nach Ablauf der 14-Tage-Frist oder nach Einspruchsentscheidung).
  2. Du hast dann 4 Monate Zeit, den Führerschein abzugeben. Innerhalb dieser 4 Monate wählst du selbst, wann das Fahrverbot beginnen soll.
  3. Du gibst den Führerschein bei der zuständigen Behörde ab (persönlich oder per Einschreiben).
  4. Ab dem Tag der Abgabe läuft die Fahrverbotszeit (1, 2 oder 3 Monate).
  5. Nach Ablauf der Frist wird dir der Führerschein automatisch zurückgeschickt oder du holst ihn ab.

Achtung: Fahren trotz Fahrverbot

Wer trotz Fahrverbot ein Auto fährt, begeht eine Straftat (§ 21 StVG, „Fahren ohne Fahrerlaubnis"). Die Konsequenzen sind erheblich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Eintrag im Führungszeugnis, und zusätzlicher Führerscheinentzug.

Tipp für Berufstätige: Wenn du beruflich auf den Führerschein angewiesen bist, kann ein Anwalt unter bestimmten Umständen erreichen, dass das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt wird. Das funktioniert allerdings nur bei Ersttätern und bestimmten Verstößen.

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Die 14-Tage-Einspruchsfrist: Darauf musst du achten

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids hast du genau 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt (§ 67 OWiG) und wird streng eingehalten. Verpasst du die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und du musst zahlen.

Wann beginnt die Frist?

Die Frist beginnt mit der Zustellung. Es gibt verschiedene Zustellungsarten:

  • Postzustellungsurkunde (gelber Umschlag): Das Datum auf der Urkunde zählt. Auch wenn du nicht zu Hause warst und den Brief erst später aus dem Briefkasten holst.
  • Einschreiben mit Rückschein: Das Datum der Unterschrift bei Annahme.
  • Ersatzzustellung: Wenn der Brief einem Mitbewohner übergeben wird, gilt dieses Datum.
  • Niederlegung: Wenn niemand da ist, wird eine Benachrichtigung hinterlassen. Die Frist beginnt trotzdem am Tag der versuchten Zustellung.

Wichtiger Hinweis für Expats

Wenn du im Urlaub bist oder vorübergehend nicht an deiner Meldeadresse wohnst, läuft die Frist trotzdem. Das deutsche Recht geht davon aus, dass Briefe an die Meldeadresse zugestellt werden können. Deshalb ist es wichtig, dass jemand regelmäßig deinen Briefkasten kontrolliert.

Beispiel: Du erhältst den Bußgeldbescheid am Montag, den 5. Mai (laut Zustellungsurkunde). Dann läuft deine Frist am Montag, den 19. Mai um 23:59 Uhr ab. Der Einspruch muss bis dahin bei der Behörde eingegangen sein. Tipp: Schicke den Einspruch per Fax (mit Sendebestätigung) oder gib ihn persönlich bei der Behörde ab und lass dir den Eingang bestätigen.

Einspruch einlegen: Wann lohnt es sich und wie geht es?

Nicht bei jedem Bußgeldbescheid lohnt sich ein Einspruch. Manchmal ist es einfacher und günstiger, das Bußgeld zu zahlen. In anderen Fällen kann ein Einspruch aber Punkte, Fahrverbot oder hohe Geldbeträge verhindern.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

  • Bei drohendem Fahrverbot: Wenn du beruflich auf den Führerschein angewiesen bist, kann ein Anwalt versuchen, das Fahrverbot abzuwenden.
  • Bei Messfehlern: Blitzer können falsch kalibriert sein, die Messung kann fehlerhaft sein, oder der Toleranzabzug wurde falsch berechnet.
  • Wenn du nicht der Fahrer warst: Die Behörde muss beweisen, dass du gefahren bist. Wenn das Blitzerfoto unscharf ist, kann der Beweis schwierig werden.
  • Bei formellen Fehlern: Falsche Rechtsmittelbelehrung, fehlende Anhörung, Verjährung des Verstoßes.
  • Bei hohem Bußgeld: Ab einer gewissen Summe können die Anwaltskosten im Verhältnis zur möglichen Ersparnis stehen.

So legst du Einspruch ein

  1. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen (Brief, Fax oder persönlich bei der Behörde zu Protokoll).
  2. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung bei der Behörde eingehen.
  3. Du musst den Einspruch nicht begründen. Ein einfacher Satz reicht: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], Aktenzeichen [XYZ], ein."
  4. Vergiss nicht: Name, Adresse, Aktenzeichen, Datum und Unterschrift.
  5. Empfehlung: Schicke den Einspruch per Fax mit Sendebericht oder per Einschreiben mit Rückschein, damit du den Zugang beweisen kannst.

Was passiert nach dem Einspruch?

Nach deinem Einspruch gibt es drei Möglichkeiten:

  • Die Behörde gibt dir Recht: Der Bescheid wird aufgehoben oder das Bußgeld reduziert. Das ist selten, kommt aber vor.
  • Die Behörde bleibt bei ihrer Entscheidung: Die Akte wird an das Amtsgericht weitergeleitet. Dort findet eine Hauptverhandlung statt (ähnlich einem Gerichtstermin). Du kannst einen Anwalt beauftragen.
  • Vergleich: In der Praxis einigen sich Anwalt und Behörde oft auf ein reduziertes Bußgeld ohne Fahrverbot. Besonders wenn Messfehler vorliegen.

Der Anhörungsbogen: Was ist das und wie reagierst du?

Bevor du einen Bußgeldbescheid erhältst, bekommst du in den meisten Fällen zuerst einen Anhörungsbogen. Das ist ein Schreiben, mit dem die Behörde dich als Fahrzeughalter befragt, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist.

Was steht im Anhörungsbogen?

  • Der Tatvorwurf (welcher Verstoß, wann, wo)
  • Die Frage: „Waren Sie der Fahrer?" oder „Wer hat das Fahrzeug geführt?"
  • Ein Feld für persönliche Angaben und eine Stellungnahme
  • Der Hinweis auf dein Recht zu schweigen

Wie solltest du reagieren?

  • Wenn du gefahren bist und den Verstoß akzeptierst: Fülle den Anhörungsbogen aus, gib dich als Fahrer an. Du bekommst dann den Bußgeldbescheid.
  • Wenn du nicht gefahren bist: Du bist als Halter nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Du kannst den Bogen unausgefüllt zurückschicken oder einfach nicht reagieren. Die Behörde muss dann selbst ermitteln, wer gefahren ist.
  • Wenn du unsicher bist: Nutze dein Schweigerecht. Schreibe einfach: „Von meinem Recht zur Aussageverweigerung mache ich Gebrauch." Du kannst später immer noch Angaben machen.

Wichtig: Der Anhörungsbogen hat keine gesetzliche Antwortfrist. Allerdings kann die Behörde bei Nichtreaktion ein Fahrtenbuch anordnen (§ 31a StVZO). Das bedeutet, du musst künftig bei jeder Fahrt eintragen, wer dein Auto fährt.

Was passiert, wenn du nicht zahlst?

Einen Bußgeldbescheid zu ignorieren ist keine gute Idee. Die Behörde hat verschiedene Mittel, um das Bußgeld einzutreiben. Je länger du wartest, desto teurer wird es.

1

Mahnung und Mahngebühren

Nach Ablauf der Zahlungsfrist (meist 14 Tage nach Rechtskraft) erhältst du eine Mahnung. Dazu kommen Mahngebühren und Säumniszuschläge.

2

Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher

Zahlst du trotz Mahnung nicht, wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Dieser kann Gegenstände pfänden oder dein Bankkonto pfänden lassen. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher kommen noch oben drauf.

3

Erzwingungshaft

Im schlimmsten Fall kann das Gericht Erzwingungshaft anordnen (§ 96 OWiG). Das bedeutet: Du wirst bis zu 6 Wochen inhaftiert, um dich zur Zahlung zu „bewegen". Die Haft ersetzt die Zahlung nicht. Nach der Haft musst du trotzdem noch zahlen. Erzwingungshaft wird in der Praxis selten verhängt, ist aber rechtlich möglich.

Außerdem kann die Behörde ein „Halteverbot für die Zulassung" verhängen. Das bedeutet: Dein Fahrzeug wird stillgelegt, bis du zahlst. Du darfst es dann nicht mehr im Straßenverkehr bewegen.

Bußgeldbescheid auf Deutsch: Was tun bei Sprachbarrieren?

Für Menschen, die erst seit Kurzem in Deutschland leben, kann ein Bußgeldbescheid besonders stressig sein. Der Brief ist komplett auf Deutsch, voller Fachbegriffe und Paragraphen. Trotzdem gelten alle Fristen und Pflichten genauso wie für Muttersprachler.

Tipps für Nicht-Muttersprachler

  • Frist zuerst prüfen: Schau auf das Zustelldatum und zähle 14 Tage. Das ist deine wichtigste Deadline.
  • Hilfe suchen: Frage deutschsprachige Freunde, Kollegen oder Nachbarn, ob sie dir den Brief übersetzen können.
  • Migrationsberatung: Kostenlose Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, AWO) helfen bei Behördenpost.
  • Dokko nutzen: Fotografiere den Bescheid und erhalte eine verständliche Erklärung in deiner Sprache.
  • Im Zweifel: Einspruch einlegen. Wenn du den Brief nicht verstehst und Angst hast, die Frist zu verpassen, lege erst einmal Einspruch ein. Das verschafft dir Zeit. Du kannst den Einspruch später zurücknehmen.

Wichtig: „Ich habe den Brief nicht verstanden" ist leider kein Grund für eine Fristverlängerung. Das deutsche Recht erwartet, dass du dich selbst um eine Übersetzung kümmerst. Deshalb ist schnelles Handeln so wichtig.

Besonderer Fall: Wenn du mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fährst, gelten die gleichen Verkehrsregeln und Bußgelder. Der Bescheid wird an deine deutsche Meldeadresse geschickt. Punkte in Flensburg werden auch für ausländische Führerscheininhaber erfasst.

Ratenzahlung: Wenn das Geld nicht reicht

Nicht jeder kann ein Bußgeld von 200 oder 400 Euro auf einmal bezahlen. Die gute Nachricht: Du kannst bei der Bußgeldstelle eine Ratenzahlung beantragen.

So beantragst du Ratenzahlung

  1. Schreibe einen formlosen Brief an die Bußgeldstelle (Adresse steht auf dem Bescheid).
  2. Erkläre kurz deine finanzielle Situation (z.B. geringes Einkommen, laufende Schulden, Familie).
  3. Schlage konkret vor, wie du zahlen möchtest (z.B. „3 Raten à 90 Euro monatlich").
  4. Lege ggf. Nachweise bei (Gehaltsabrechnung, ALG-II-Bescheid, Kontoauszüge).

Die Behörde ist nicht verpflichtet, Ratenzahlung zu gewähren, tut es in der Praxis aber häufig. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig meldest und nicht einfach gar nicht zahlst. Manche Behörden erlauben auch eine Zahlungsfristverlängerung (z.B. 4 Wochen mehr Zeit).

Sonderfall: Empfänger von Bürgergeld (ALG II) oder Sozialhilfe können unter Umständen eine Reduzierung des Bußgeldes beantragen, wenn sie nachweisen, dass die Zahlung eine unzumutbare Härte darstellt. Hierfür ist eine Beratung bei der Schuldnerberatung empfehlenswert.

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Checkliste: Bußgeldbescheid erhalten, was jetzt?

Hier ist dein Schritt-für-Schritt-Plan, wenn ein Bußgeldbescheid in deinem Briefkasten liegt:

1

Zustelldatum notieren

Schau auf den gelben Umschlag oder die Zustellungsurkunde. Notiere das Datum sofort. Ab diesem Tag hast du 14 Tage für einen Einspruch.

2

Bescheid sorgfältig lesen

Was wird dir vorgeworfen? Wann und wo soll es passiert sein? Stimmt das mit deiner Erinnerung überein? Prüfe Datum, Uhrzeit und Ort.

3

Konsequenzen prüfen

Wie hoch ist das Bußgeld? Gibt es Punkte? Droht ein Fahrverbot? Je schwerer die Konsequenzen, desto eher lohnt sich ein Einspruch.

4

Beweismittel anfordern (optional)

Du hast das Recht auf Akteneinsicht. Fordere das Blitzerfoto und das Messprotokoll bei der Behörde an. Das kostet nichts und hilft bei der Einschätzung.

5

Entscheidung treffen: Zahlen oder Einspruch?

Warst du es nicht? Ist die Messung fragwürdig? Droht ein Fahrverbot? Dann: Einspruch. Ist alles korrekt und das Bußgeld überschaubar? Dann: Zahlen und abhaken.

6

Bei Einspruch: Anwalt konsultieren

Besonders bei drohendem Fahrverbot oder hohen Bußgeldern ist anwaltliche Hilfe sinnvoll. Viele Anwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.

7

Zahlung oder Einspruch fristgerecht erledigen

Egal wie du dich entscheidest: Handle innerhalb der 14 Tage. Bei Zahlungsschwierigkeiten sofort Ratenzahlung beantragen.

Verjährung: Wann ist es zu spät für die Behörde?

Auch Bußgeldverfahren können verjähren. Die Behörde hat nicht unbegrenzt Zeit, dir einen Bußgeldbescheid zuzustellen. Die reguläre Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt 3 Monate ab dem Tag des Verstoßes.

Wichtig zur Verjährung

  • 3-Monats-Frist: Innerhalb von 3 Monaten nach dem Verstoß muss die Behörde den Anhörungsbogen verschicken oder den Bußgeldbescheid erlassen. Tut sie das, wird die Verjährung unterbrochen.
  • Unterbrechung: Jeder Anhörungsbogen, jede Vernehmung und jeder Bußgeldbescheid unterbrechen die Verjährung. Danach beginnt eine neue 3-Monats-Frist.
  • Absolute Verjährung: Spätestens nach 2 Jahren (bei einfachen Ordnungswidrigkeiten) bzw. 3 Jahren (bei Verstößen mit Fahrverbot) ist alles verjährt. Dann kann kein Bußgeld mehr verhängt werden.

In der Praxis kommt Verjährung selten vor, da die Behörden gut organisiert sind. Trotzdem lohnt es sich, die Daten zu prüfen. Wenn zwischen dem Verstoß und dem Anhörungsbogen mehr als 3 Monate liegen und kein verjährungsunterbrechendes Ereignis stattfand, ist der Bescheid unwirksam.

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