Familie

Kindergeld Antrag ausfüllen: Anleitung mit Beispielen

Kindergeld steht fast jeder Familie in Deutschland zu. Trotzdem scheitern viele am Antrag, weil das Formular KG1 verwirrend wirkt und die benötigten Unterlagen unklar sind. Dieser Ratgeber erklärt dir Zeile für Zeile, wie du den Antrag richtig ausfüllst und typische Fehler vermeidest.

12 Min. Lesezeit Aktualisiert: Mai 2026

Zusammenfassung

  • Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat (§ 66 EStG).
  • Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag erfolgt über das Formular KG1.
  • Du benötigst die Steuer-ID von dir und deinem Kind sowie die Geburtsurkunde.
  • Kindergeld kann maximal 6 Monate rückwirkend gezahlt werden (§ 66 Abs. 3 EStG).
  • Für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium wird Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.

Was ist Kindergeld und wer hat Anspruch?

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Familien in Deutschland finanziell unterstützen soll. Die gesetzliche Grundlage bildet § 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Demnach hat jede Person Anspruch auf Kindergeld, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat und ein Kind betreut.

Der Anspruch besteht grundsätzlich ab der Geburt des Kindes und gilt für alle Kinder bis zum 18. Geburtstag. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt. Dazu mehr weiter unten im Abschnitt zu volljährigen Kindern.

Kindergeld ist keine Sozialleistung im klassischen Sinne. Es handelt sich um eine steuerliche Familienförderung. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für dich günstiger ist (sogenannte Günstigerprüfung nach § 31 EStG). Du musst dich nicht selbst entscheiden.

Gut zu wissen

Auch Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland gemeldet sind und eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt. EU-Bürger sind deutschen Staatsbürgern gleichgestellt.

Höhe des Kindergelds 2026

Seit Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat. Das gilt unabhängig davon, ob es das erste, zweite, dritte oder vierte Kind ist. Diese Regelung ist in § 66 Abs. 1 EStG festgelegt und gilt auch für das Jahr 2026.

Kindergeld pro Monat (2026)

1. Kind 250 Euro
2. Kind 250 Euro
3. Kind 250 Euro
Jedes weitere Kind 250 Euro
Beispiel: Familie mit 2 Kindern 500 Euro/Monat

Das Kindergeld wird monatlich auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die Auszahlungstermine richten sich nach der letzten Ziffer deiner Kindergeldnummer. Diese Termine veröffentlicht die Familienkasse jedes Jahr auf ihrer Website.

Wo und wie wird Kindergeld beantragt?

Zuständig für den Kindergeldantrag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag wird nicht beim Finanzamt gestellt, auch wenn Kindergeld steuerrechtlich geregelt ist. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes gelten Sonderregelungen: Hier ist die Familienkasse des jeweiligen Dienstherrn zuständig.

Du kannst den Antrag auf drei Wegen einreichen:

1

Online über den Kindergeld-Service

Der schnellste Weg. Unter www.familienkasse.de kannst du den Antrag digital ausfüllen und absenden. Du brauchst dafür ein ELSTER-Zertifikat oder eine BundID. Die Bearbeitungszeit ist bei Online-Anträgen in der Regel kürzer.

2

Per Post

Du kannst das Formular KG1 auf der Website der Familienkasse herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post an deine zuständige Familienkasse schicken. Die Adresse findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter „Dienststellen vor Ort".

3

Persönlich vor Ort

Du kannst die Familienkasse auch persönlich aufsuchen. Dort hilft dir ein Sachbearbeiter beim Ausfüllen. Vereinbare vorher einen Termin über die Service-Hotline 0800 4 555 530 (kostenlos).

Benötigte Unterlagen für den Kindergeldantrag

Bevor du den Antrag ausfüllst, solltest du folgende Dokumente griffbereit haben. Ohne diese Unterlagen kann die Familienkasse deinen Antrag nicht bearbeiten.

  • Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Antragstellers: Du findest sie auf deinem Einkommensteuerbescheid oder auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, das du nach deiner Anmeldung erhalten hast.
  • Steuer-ID des Kindes: Diese wird automatisch nach der Geburt bzw. nach der Anmeldung des Kindes in Deutschland vergeben und per Post zugeschickt. Das kann einige Wochen dauern.
  • Geburtsurkunde des Kindes: In Kopie beifügen. Bei im Ausland geborenen Kindern muss die Urkunde ggf. übersetzt und beglaubigt werden.
  • Bankverbindung (IBAN): Das Konto, auf das das Kindergeld überwiesen werden soll. Es muss auf deinen Namen lauten.
  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identitätsprüfung. Bei Online-Anträgen reicht die BundID oder das ELSTER-Zertifikat.
  • Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Bürgern): Kopie der Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

Wichtig für Zugezogene

Wenn du erst kürzlich nach Deutschland gezogen bist, kann es mehrere Wochen dauern, bis du und dein Kind eine Steuer-ID erhalten. Du kannst den Antrag trotzdem schon einreichen und die Steuer-IDs nachreichen. Vermerke das im Antrag. Mehr zum Anmeldungsprozess findest du in unserem Ratgeber zur Anmeldung in Deutschland.

Formular KG1 erklärt: Zeile für Zeile

Das Formular KG1 ist der Hauptantrag für Kindergeld. Es besteht aus mehreren Abschnitten. Zusätzlich brauchst du für jedes Kind die Anlage Kind (Formular KG1-AnK). Hier erklären wir dir die wichtigsten Felder des KG1.

A

Abschnitt 1: Angaben zum Antragsteller

Hier trägst du deinen vollständigen Namen, dein Geburtsdatum, deine Adresse und deine Steuer-ID ein. Achte darauf, dass der Name exakt so geschrieben ist wie auf deinem Personalausweis. Auch die Kindergeldnummer wird hier eingetragen, falls du schon eine hast (z.B. bei einem weiteren Kind).

Zeile 1 bis 10: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-ID, Familienstand.

B

Abschnitt 2: Angaben zum Ehegatten/Lebenspartner

Falls du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, trägst du hier die Daten deines Partners ein. Wichtig: Nur ein Elternteil kann Kindergeld beantragen. Ihr müsst euch einigen, wer den Antrag stellt. In der Regel ist das die Person, in deren Haushalt das Kind lebt.

Zeile 11 bis 18: Name, Vorname, Geburtsdatum, Steuer-ID des Partners.

C

Abschnitt 3: Angaben zu den Kindern

Für jedes Kind, für das du Kindergeld beantragst, füllst du eine eigene Anlage Kind (KG1-AnK) aus. Im Hauptformular gibst du nur die Namen und Geburtsdaten der Kinder an. In der Anlage folgen dann Details wie Steuer-ID des Kindes, Wohnort und ggf. Angaben zu Ausbildung oder Studium.

Zeile 19 bis 26: Auflistung aller Kinder mit Name, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis.

D

Abschnitt 4: Bankverbindung

Trage hier die IBAN deines Kontos ein. Das Kindergeld wird monatlich auf dieses Konto überwiesen. Achte unbedingt auf die korrekte IBAN. Ein Tippfehler führt dazu, dass die Überweisung fehlschlägt und du auf dein Geld warten musst.

Zeile 27 bis 29: IBAN, Kontoinhaber, ggf. abweichender Kontoinhaber.

E

Abschnitt 5: Unterschrift

Vergiss nicht, den Antrag zu unterschreiben und das Datum einzutragen. Bei einem Online-Antrag ersetzt die elektronische Identifikation (BundID/ELSTER) die Unterschrift. Ohne Unterschrift ist der Antrag ungültig und wird zurückgeschickt.

Kindergeld für Neugeborene: So gehst du vor

Nach der Geburt deines Kindes solltest du den Kindergeldantrag so schnell wie möglich stellen. Das Kindergeld wird zwar maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt (§ 66 Abs. 3 EStG), aber je früher du den Antrag stellst, desto schneller bekommst du das Geld.

In vielen Standesämtern kannst du den Kindergeldantrag direkt bei der Geburtsanmeldung mit erledigen. Das Standesamt leitet den Antrag dann an die Familienkasse weiter. Frage bei der Geburtsanmeldung gezielt nach dieser Möglichkeit.

Schritt für Schritt nach der Geburt

  1. Geburtsurkunde beantragen beim Standesamt (innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt).
  2. Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden (falls nicht automatisch durch das Krankenhaus geschehen).
  3. Steuer-ID des Kindes abwarten. Sie wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugeschickt. Das dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
  4. Kindergeldantrag (KG1) ausfüllen und zusammen mit der Anlage Kind (KG1-AnK) einreichen.
  5. Geburtsurkunde und Steuer-IDs beifügen (Kopien reichen).
  6. Auf den Bescheid warten. Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell ca. 4 bis 6 Wochen.

Tipp

Stelle den Kindergeldantrag am besten gleichzeitig mit dem Elterngeldantrag. So sparst du dir doppelte Wege und hast alle Unterlagen ohnehin zusammen.

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Kindergeld für Zugezogene und Expats

Wenn du aus dem Ausland nach Deutschland gezogen bist, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld. Die Regeln unterscheiden sich je nach Herkunftsland und Aufenthaltsstatus.

EU-Bürger

Als EU-Bürger hast du ab dem Tag deiner Anmeldung in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Du brauchst keine besondere Aufenthaltserlaubnis. Es gelten die gleichen Regeln wie für deutsche Staatsbürger. Wenn dein Kind noch im EU-Ausland lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem ein Anspruch bestehen (Verordnung (EG) Nr. 883/2004).

Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige)

Du brauchst eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt (§ 62 Abs. 2 EStG). Folgende Aufenthaltstitel berechtigen zum Kindergeld:

  • Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit (§ 18 ff. AufenthG)
  • Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (§ 27 ff. AufenthG)

Anerkannte Geflüchtete

Personen mit Flüchtlingsanerkennung (§ 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG) haben ab dem Monat der Anerkennung Anspruch auf Kindergeld. Auch subsidiär Schutzberechtigte können unter Umständen Kindergeld erhalten.

Besonderheit bei Expats

Wenn du in Deutschland arbeitest, aber dein Kind im Heimatland lebt, kann es sein, dass das Kindergeld gekürzt wird oder du nur einen Differenzbetrag erhältst. Das hängt davon ab, ob das andere Land ebenfalls Familienleistungen zahlt. Lass dich hierzu bei der Familienkasse beraten.

Bearbeitungszeit und rückwirkende Nachzahlung

Die Bearbeitungszeit eines Kindergeldantrags beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. In Einzelfällen kann es auch länger dauern, etwa wenn Unterlagen fehlen oder eine internationale Prüfung notwendig ist.

Eine wichtige Regel: Kindergeld kann nur maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt werden (§ 66 Abs. 3 EStG). Wenn dein Kind im Januar 2026 geboren wurde und du den Antrag erst im Oktober 2026 stellst, bekommst du Kindergeld nur ab April 2026. Die Monate Januar bis März gehen verloren.

Beispiel: Rückwirkende Zahlung

  • Geburt des Kindes: 15. Januar 2026
  • Antragstellung: 20. August 2026
  • Rückwirkende Zahlung möglich ab: Februar 2026 (6 Monate vor August)
  • Ergebnis: Du erhältst Kindergeld ab Februar 2026. Der Januar geht verloren, weil er mehr als 6 Monate zurückliegt.

Nicht zu lange warten!

Stelle den Antrag so früh wie möglich. Jeder Monat, den du wartest, kann bares Geld kosten. Bei 250 Euro pro Monat sind das schnell 1.500 Euro, die du verlierst, wenn du den Antrag erst nach einem Jahr stellst.

Häufige Fehler beim Kindergeldantrag

Viele Anträge werden abgelehnt oder verzögert, weil vermeidbare Fehler gemacht werden. Hier sind die häufigsten Stolperfallen und wie du sie vermeidest.

1

Fehlende Steuer-ID

Seit 2016 ist die Angabe der Steuer-ID des Kindes und des Antragstellers Pflicht. Ohne diese Angabe wird der Antrag nicht bearbeitet. Wenn du die Steuer-ID nicht findest, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut anfordern.

2

Anlage Kind vergessen

Das Formular KG1 allein reicht nicht. Für jedes Kind muss eine separate Anlage Kind (KG1-AnK) ausgefüllt und beigefügt werden. Ohne diese Anlage fehlen der Familienkasse wichtige Informationen.

3

Unterschrift fehlt

Klingt banal, passiert aber häufig. Ein nicht unterschriebener Antrag wird von der Familienkasse zurückgeschickt. Das kostet unnötig Zeit. Prüfe vor dem Absenden, ob du den Antrag unterschrieben hast.

4

Falsche IBAN

Ein Zahlendreher in der IBAN führt dazu, dass die Überweisung fehlschlägt. Prüfe die IBAN sorgfältig. Am besten kopierst du sie direkt aus deinem Online-Banking.

5

Antrag an die falsche Stelle geschickt

Der Kindergeldantrag geht an die Familienkasse, nicht an das Finanzamt. Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes wenden sich an die Familienkasse ihres Dienstherrn. Die zuständige Stelle findest du über die Website der Bundesagentur für Arbeit.

Kindergeld für volljährige Kinder (bis 25 Jahre)

Ab dem 18. Geburtstag wird Kindergeld nicht automatisch weitergezahlt. Du musst nachweisen, dass bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Geregelt ist das in § 32 Abs. 4 EStG. Kindergeld wird bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt, wenn dein Kind sich in einer der folgenden Situationen befindet.

Erstausbildung oder Studium

Solange dein Kind eine Berufsausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst (FSJ, BFD) absolviert, besteht der Anspruch weiter. Du musst der Familienkasse eine Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag vorlegen.

Übergangszeit zwischen Ausbildung und Studium

Für maximal vier Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. zwischen Abitur und Studienbeginn) wird das Kindergeld weitergezahlt. Voraussetzung: Dein Kind hat sich nachweislich um einen Ausbildungsplatz oder Studienplatz bemüht.

Arbeitslosigkeit des Kindes

Wenn dein Kind unter 21 Jahre alt ist und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG).

Kind mit Behinderung

Für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, gilt keine Altersgrenze. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Du musst dies durch einen Feststellungsbescheid nachweisen. Mehr dazu findest du im Ratgeber zum BAföG-Bescheid, in dem wir auch auf die Verknüpfung von Studium und Sozialleistungen eingehen.

Wichtig bei Zweitausbildung

Wenn dein Kind bereits eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat und sich in einer weiteren Ausbildung befindet, wird Kindergeld nur gezahlt, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG).

Kontakt zur Familienkasse

Bei Fragen zum Kindergeldantrag oder zum Bearbeitungsstand erreichst du die Familienkasse auf folgenden Wegen:

Kontaktweg Details
Telefon (kostenlos) 0800 4 555 530 (Mo bis Fr, 8:00 bis 18:00 Uhr)
Online-Portal www.familienkasse.de
Persönlich Mit Terminvereinbarung über die Service-Hotline
Post Adresse deiner zuständigen Familienkasse (nach PLZ)

Tipp für Nicht-Muttersprachler

Wenn du den Kindergeldbescheid oder andere Schreiben der Familienkasse nicht verstehst, fotografiere das Dokument mit Dokko. Die App erklärt dir den Inhalt in einfacher Sprache und in 25 verschiedenen Sprachen.

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Checkliste: Kindergeldantrag vollständig einreichen

Nutze diese Checkliste, um sicherzustellen, dass dein Antrag komplett ist und schnell bearbeitet wird.

  • Formular KG1 vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
  • Anlage Kind (KG1-AnK) für jedes Kind ausgefüllt.
  • Steuer-ID des Antragstellers und des Kindes eingetragen.
  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie beigefügt.
  • IBAN korrekt eingetragen und doppelt geprüft.
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Kopie der Aufenthaltserlaubnis beigefügt.
  • Bei volljährigen Kindern: Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Meldebescheinigung der Agentur für Arbeit beigefügt.

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