Gebühren

Rundfunkbeitrag: Was ist das und muss ich zahlen?

Du bist neu in Deutschland und bekommst plötzlich Post vom „Beitragsservice"? Hier erfährst du alles über den Rundfunkbeitrag: was er ist, wer zahlen muss, wie du dich befreien lassen kannst und was passiert, wenn du nicht zahlst.

14 Min. Lesezeit Aktualisiert: Mai 2026

Zusammenfassung

  • Der Rundfunkbeitrag kostet 18,36 Euro pro Monat und wird pro Wohnung erhoben.
  • Jeder, der in Deutschland eine Wohnung hat, muss zahlen. Ob du ein TV oder Radio besitzt, spielt keine Rolle.
  • In einer WG zahlt nur eine Person. Alle anderen können sich abmelden.
  • Befreiung ist möglich bei BAföG, Bürgergeld oder Schwerbehinderung.
  • Nicht zahlen kann zu Mahnungen, Säumniszuschlägen und sogar Zwangsvollstreckung führen.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss. Mit dem Geld werden die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert: ARD (Das Erste, regionale Sender wie WDR, NDR, BR usw.), ZDF und Deutschlandradio. Dazu gehören auch deren Websites, Mediatheken und Apps.

Früher hieß die zuständige Behörde „GEZ" (Gebühreneinzugszentrale). Seit 2013 heißt sie offiziell „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Viele Deutsche sagen aber immer noch „GEZ" dazu. Wenn dir jemand sagt „Du musst die GEZ bezahlen", meint er den Rundfunkbeitrag.

Der entscheidende Punkt für dich als Neuankömmling: Es spielt keine Rolle, ob du einen Fernseher, ein Radio oder einen Computer besitzt. Es spielt auch keine Rolle, ob du die deutschen Sender überhaupt nutzt oder verstehst. Solange du in Deutschland eine Wohnung bewohnst, bist du zahlungspflichtig. Das ist seit 2013 gesetzlich so geregelt und wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Kurz und knapp:

  • Pflichtabgabe für jeden Haushalt in Deutschland
  • Finanziert ARD, ZDF, Deutschlandradio und deren Online-Angebote
  • Unabhängig davon, ob du die Sender nutzt
  • Seit 2013 wohnungsbezogen (nicht mehr gerätebezogen)
  • Zuständig: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ)

Wie viel kostet der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat. Das entspricht 55,08 Euro pro Quartal oder 220,32 Euro pro Jahr. Der Betrag wird regelmäßig angepasst. Die letzte Erhöhung fand 2021 statt (von 17,50 Euro auf 18,36 Euro).

Zahlungsintervalle im Überblick:

Monatlich (Standardberechnung) 18,36 Euro
Vierteljährlich (Standard-Zahlung) 55,08 Euro
Halbjährlich 110,16 Euro
Jährlich 220,32 Euro

Wichtig: Der Standardzahlungsrhythmus ist vierteljährlich. Du zahlst also alle drei Monate 55,08 Euro. Die Fälligkeitstermine sind jeweils die Mitte des Quartals: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Du kannst aber auch auf halbjährliche oder jährliche Zahlung umstellen.

Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Wenn du mit deinem Partner oder deiner Familie zusammenlebst, muss nur einmal gezahlt werden. In einer WG gilt dasselbe Prinzip.

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Die Regel ist einfach: Jede Person, die in Deutschland eine Wohnung bewohnt, ist grundsätzlich beitragspflichtig. Das gilt für deutsche Staatsbürger genauso wie für Ausländer mit Aufenthaltstitel, EU-Bürger, Studenten, Rentner und alle anderen.

Beitragspflichtig bist du, wenn:

  • Du in Deutschland eine Wohnung mietest oder besitzt
  • Du als Hauptmieter oder Untermieter gemeldet bist
  • Du in einem Zimmer wohnst, das eine eigene Küche oder ein eigenes Bad hat (gilt als „Wohnung")
  • Du volljährig bist (ab 18 Jahren)

Nicht beitragspflichtig bist du, wenn:

  • Du unter 18 Jahre alt bist
  • Du in einer WG wohnst und ein anderer Mitbewohner bereits angemeldet ist
  • Du bei deinen Eltern wohnst und diese bereits zahlen
  • Du bestimmte Sozialleistungen beziehst (dazu später mehr)
  • Du in einer Gemeinschaftsunterkunft lebst (z.B. Flüchtlingsheim)

Besonders wichtig für Expats: Auch wenn du die deutschen Programme nicht schaust, kein Deutsch verstehst oder nur einen Laptop ohne TV-Empfang hast, musst du zahlen. Der Beitrag ist an die Wohnung geknüpft, nicht an die Nutzung. Das mag ungerecht erscheinen, ist aber geltendes Recht.

Rundfunkbeitrag in der WG: Wer zahlt?

In einer Wohngemeinschaft muss nur eine Person den Rundfunkbeitrag zahlen. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen du Geld sparen kannst. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

So funktioniert es in der WG:

  1. Ein Mitbewohner meldet sich an und zahlt den vollen Beitrag von 18,36 Euro/Monat für die Wohnung.
  2. Alle anderen Mitbewohner können sich vom Beitrag abmelden. Dafür müssen sie dem Beitragsservice mitteilen, dass sie in derselben Wohnung leben und eine andere Person dort bereits zahlt.
  3. Ihr braucht die Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners (steht auf dessen Briefen vom Beitragsservice).
  4. Intern könnt ihr den Betrag aufteilen. Wenn ihr zu dritt in einer WG wohnt, zahlt jeder 6,12 Euro an den zahlenden Mitbewohner. Das regelt ihr untereinander.

Tipp für WGs:

Klärt bei Einzug, wer sich als Beitragszahler anmeldet. Am besten die Person, die am längsten in der WG bleibt. So vermeidet ihr Probleme, wenn jemand auszieht. Wenn der zahlende Mitbewohner auszieht, muss sich eine andere Person anmelden.

Achtung: Wenn niemand in der WG angemeldet ist und der Beitragsservice euch anschreibt, kann theoretisch jeder Mitbewohner für den vollen Betrag haftbar gemacht werden. Deshalb ist es wichtig, die Anmeldung aktiv zu klären.

Wie meldet man sich beim Rundfunkbeitrag an?

In den meisten Fällen musst du dich gar nicht selbst aktiv anmelden. Wenn du dich bei deiner Gemeinde oder Stadt anmeldest (Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro), werden deine Daten automatisch an den Beitragsservice weitergeleitet. Wenige Wochen nach deiner Anmeldung bekommst du dann Post vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".

Der typische Ablauf nach dem Einzug:

1

Du meldest dich beim Einwohnermeldeamt an (innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug). Dies ist ohnehin Pflicht in Deutschland.

2

Das Meldeamt gibt deine Daten weiter an den Beitragsservice. Das passiert automatisch.

3

Du bekommst Post (in der Regel 4 bis 6 Wochen nach der Anmeldung). In diesem Brief wirst du aufgefordert, dich zu registrieren oder mitzuteilen, dass du bereits unter einer Beitragsnummer geführt wirst.

4

Du reagierst auf den Brief. Entweder meldest du dich an (online unter rundfunkbeitrag.de) oder gibst an, dass dein Mitbewohner bereits zahlt.

Wenn du dich lieber sofort selbst anmelden möchtest (z.B. um den ersten Brief zu vermeiden), kannst du das online unter rundfunkbeitrag.de tun. Das Formular ist auch auf Englisch verfügbar.

Der erste Brief vom Beitragsservice: Was steht drin?

Der erste Brief, den du vom Beitragsservice erhältst, ist in der Regel ein Schreiben mit dem Titel „Ihr Beitragskonto" oder „Anmeldung zum Rundfunkbeitrag". Er enthält folgende Informationen:

Deine Beitragsnummer

Das ist eine 9-stellige Nummer (Format: 123 456 789). Sie ist dein persönliches Aktenzeichen beim Beitragsservice. Du brauchst sie für jede Kommunikation, Zahlung und Abmeldung. Notiere sie dir gut.

Der fällige Betrag

Meist wird dir direkt mitgeteilt, ab wann du zahlungspflichtig bist und wie viel du für das erste Quartal nachzahlen musst. Die Beitragspflicht beginnt ab dem Monat deiner Anmeldung, nicht erst ab dem Tag des Briefes.

Zahlungsinformationen

Im Brief findest du die Bankverbindung des Beitragsservice und einen Hinweis, dass du ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen kannst. Das ist die einfachste Methode, da du dann nie eine Zahlung vergisst.

Einen Antwortbogen

Dem Brief liegt oft ein Formular bei, auf dem du deine Daten bestätigen oder Angaben korrigieren kannst. Wenn du in einer WG lebst, kannst du hier angeben, dass ein Mitbewohner bereits zahlt.

Das solltest du tun:

Reagiere auf den ersten Brief innerhalb von zwei Wochen. Richte am besten sofort ein SEPA-Lastschriftmandat ein. So wird der Beitrag automatisch von deinem Konto abgebucht und du musst dich um nichts mehr kümmern.

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Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Wer muss nicht zahlen?

In bestimmten Fällen kannst du dich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt immer ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst (nicht rückwirkend). Du musst die Befreiung aktiv beantragen und einen Nachweis einreichen.

Vollständige Befreiung ist möglich, wenn du folgende Leistungen beziehst:

Bürgergeld (ehem. ALG II / Hartz IV)

Sozialhilfe (SGB XII)

BAföG (Ausbildungsförderung)

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Asylbewerberleistungen

Grundsicherung im Alter

Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Blindenhilfe

So beantragst du die Befreiung:

  1. Befreiungsantrag herunterladen auf rundfunkbeitrag.de oder beim Beitragsservice anfordern.
  2. Antrag ausfüllen mit deiner Beitragsnummer und persönlichen Daten.
  3. Nachweis beilegen: Eine Kopie deines aktuellen Bescheides (z.B. BAföG-Bescheid, Bürgergeld-Bescheid). Der Bescheid darf nicht älter als der aktuelle Bewilligungszeitraum sein.
  4. Absenden per Post an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Alternativ kannst du den Antrag auch online einreichen.
  5. Bestätigung abwarten. Du bekommst einen schriftlichen Bescheid über die Befreiung. Bis dahin musst du weiterhin zahlen.

Wichtig für Studenten:

Du bist nur dann befreit, wenn du tatsächlich BAföG beziehst. Wenn du kein BAföG bekommst (z.B. weil deine Eltern zu viel verdienen), musst du den Rundfunkbeitrag zahlen. Auch ein Studentenstatus allein reicht nicht für eine Befreiung.

Ermäßigung: Wer zahlt weniger?

Neben der vollständigen Befreiung gibt es auch die Möglichkeit einer Ermäßigung. Der ermäßigte Beitrag beträgt 6,12 Euro pro Monat (ein Drittel des normalen Beitrags).

Einen ermäßigten Beitrag zahlen Menschen mit:

  • Einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 und dem Merkzeichen „RF" im Schwerbehindertenausweis
  • Taubblinde Menschen (Merkzeichen „TBl")
  • Sehbehinderte Menschen mit Merkzeichen „Bl" (blind)

Wenn du einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF" hast, kannst du den Antrag auf Ermäßigung genauso stellen wie den Befreiungsantrag. Du brauchst eine Kopie deines Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite).

Zusätzlich gibt es einen besonderen Härtefall: Wenn dein Einkommen nur geringfügig über dem Bedarf liegt (maximal die Höhe des Rundfunkbeitrags darüber), kannst du ebenfalls eine Befreiung beantragen. Das betrifft vor allem Menschen, die knapp über der Grenze für Bürgergeld oder Sozialhilfe liegen.

Was passiert, wenn du nicht zahlst?

Den Rundfunkbeitrag einfach zu ignorieren ist keine gute Idee. Der Beitragsservice hat weitreichende Möglichkeiten, die Forderung durchzusetzen. Hier ist der typische Ablauf, wenn du nicht zahlst:

1

Zahlungserinnerung (nach ca. 4 Wochen)

Ein freundlicher Brief, der dich an die ausstehende Zahlung erinnert. Noch keine zusätzlichen Kosten.

2

Mahnung (nach ca. 2 bis 3 Monaten)

Eine formelle Mahnung mit einem Säumniszuschlag von 8 Euro. Jetzt wird es teurer.

3

Festsetzungsbescheid (nach ca. 4 bis 6 Monaten)

Ein offizieller Verwaltungsakt. Darin wird die Forderung rechtsverbindlich festgesetzt. Er enthält die offenen Beiträge plus Säumniszuschlag. Gegen diesen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

4

Vollstreckungsankündigung

Wenn du auch nach dem Festsetzungsbescheid nicht zahlst, droht die Zwangsvollstreckung. Der Beitragsservice kann direkt vollstrecken lassen, ohne vorher vor Gericht gehen zu müssen.

5

Zwangsvollstreckung

Im schlimmsten Fall wird ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Dein Konto kann gepfändet werden. Außerdem wird die Forderung an die Schufa gemeldet, was deinen Bonitätsscore verschlechtert. In extremen Fällen kann sogar Erzwingungshaft drohen.

Warnung:

Die Schulden beim Rundfunkbeitrag verjähren erst nach drei Jahren. Außerdem können Säumniszuschläge die Gesamtforderung erheblich erhöhen. Wenn du finanzielle Probleme hast, stelle lieber einen Befreiungsantrag, als die Briefe zu ignorieren.

Wie zahlt man den Rundfunkbeitrag?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Die einfachste und empfehlenswerteste Methode ist das SEPA-Lastschriftmandat.

SEPA-Lastschrift (empfohlen)

Du erteilst dem Beitragsservice die Erlaubnis, den Beitrag automatisch von deinem Konto abzubuchen. Vorteile: Du vergisst keine Zahlung, bekommst keine Mahnungen und kannst die Abbuchung bei Fehlern bis zu 8 Wochen lang zurückholen.

Einrichten: Online unter rundfunkbeitrag.de oder per Formular (liegt dem ersten Brief bei).

Überweisung

Du überweist den Betrag selbst auf das Konto des Beitragsservice. Wichtig: Gib immer deine Beitragsnummer als Verwendungszweck an, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.

Bankverbindung: Steht auf deinem Beitragsbescheid. Die IBAN beginnt mit DE.

Dauerauftrag

Du richtest bei deiner Bank einen Dauerauftrag ein, der den Beitrag automatisch zum Fälligkeitstermin überweist. Nachteil: Wenn sich der Betrag ändert, musst du den Dauerauftrag selbst anpassen.

Zahlungsrhythmus ändern:

Standardmäßig zahlst du vierteljährlich (55,08 Euro alle drei Monate). Du kannst den Rhythmus aber ändern:

  • Halbjährlich: 110,16 Euro alle sechs Monate
  • Jährlich: 220,32 Euro einmal im Jahr (Fälligkeit: 15. Februar)

Ändern kannst du den Rhythmus online, per Brief oder telefonisch beim Beitragsservice.

Brief vom Beitragsservice: Typische Schreiben erklärt

Im Laufe der Zeit wirst du verschiedene Briefe vom Beitragsservice erhalten. Hier ist eine Übersicht der häufigsten Schreiben und was sie bedeuten:

Info

Willkommensschreiben / Anmeldebestätigung

Bestätigt deine Anmeldung und teilt dir deine Beitragsnummer mit. Keine Handlung nötig, wenn du bereits zahlst.

Zahlung

Beitragsrechnung / Zahlungsaufforderung

Zeigt dir den fälligen Betrag und das Fälligkeitsdatum. Wenn du per Lastschrift zahlst, dient dieser Brief nur zur Information.

Erinnerung

Zahlungserinnerung

Du hast eine Zahlung verpasst. Zahle schnell, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Noch entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Mahnung

Mahnung mit Säumniszuschlag

Formelle Mahnung plus 8 Euro Säumniszuschlag. Jetzt wird es ernst. Zahle sofort den gesamten Betrag (Beitrag + Zuschlag).

Bescheid

Festsetzungsbescheid

Ein offizieller Verwaltungsakt. Die Forderung ist jetzt rechtsverbindlich. Dagegen kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ohne Widerspruch wird der Bescheid bestandskräftig und kann vollstreckt werden.

Befreiung

Befreiungsbescheid

Bestätigt, dass du vom Beitrag befreit bist. Enthält den Zeitraum der Befreiung. Achtung: Die Befreiung gilt nicht unbefristet. Du musst sie rechtzeitig verlängern, wenn dein Bewilligungsbescheid erneuert wird.

Umzug und Abmeldung

Wenn du innerhalb Deutschlands umziehst oder das Land verlässt, musst du den Beitragsservice informieren. Die Meldung beim Einwohnermeldeamt reicht allein nicht aus.

Umzug innerhalb Deutschlands:

  • Melde deine neue Adresse dem Beitragsservice (online unter rundfunkbeitrag.de oder per Brief)
  • Deine Beitragsnummer bleibt gleich
  • Wenn du in eine WG ziehst, in der bereits jemand zahlt, kannst du dich abmelden
  • Wenn du mit jemandem zusammenziehst, der bereits zahlt (Partner, Ehegatte), melde das ebenfalls

Abmeldung (du verlässt Deutschland dauerhaft):

  1. Melde dich beim Einwohnermeldeamt ab. Du bekommst eine Abmeldebestätigung.
  2. Schreibe dem Beitragsservice und teile mit, dass du Deutschland verlässt. Lege eine Kopie der Abmeldebestätigung bei.
  3. Die Beitragspflicht endet mit dem Monat, in dem du ausziehst (bei Nachweis). Beispiel: Wenn du am 15. März ausziehst, musst du den März noch zahlen, aber nicht mehr den April.
  4. Rückzahlung: Wenn du bereits im Voraus gezahlt hast, bekommst du den überschüssigen Betrag zurückerstattet.

Tipp bei Umzug ins Ausland:

Melde dich frühzeitig ab und bewahre alle Belege auf. Manchmal dauert die Bearbeitung einige Wochen. Wenn du erst nach dem Umzug schreibst, musst du nachweisen, wann genau du ausgezogen bist. Eine Flugbuchung oder der Mietvertragsende-Nachweis kann helfen.

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Häufige Missverständnisse zum Rundfunkbeitrag

Als Expat oder Neuankömmling hast du vielleicht einige Gerüchte gehört. Hier räumen wir mit den häufigsten Irrtümern auf:

„Ich habe keinen Fernseher, also muss ich nicht zahlen."

Falsch. Seit 2013 ist der Beitrag an die Wohnung geknüpft. Es ist egal, welche Geräte du besitzt oder ob du die Sender nutzt. Die einzige Ausnahme: Du bist von der Beitragspflicht befreit (z.B. wegen BAföG).

„Als Ausländer bin ich davon befreit."

Falsch. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Jeder, der in Deutschland eine Wohnung hat, ist beitragspflichtig. Das gilt für Deutsche, EU-Bürger und Menschen aus Drittstaaten gleichermaßen.

„Ich kann den Rundfunkbeitrag einfach ignorieren."

Keine gute Idee. Der Beitragsservice hat die Möglichkeit, direkt zu vollstrecken. Das kann zu Kontopfändung und negativen Schufa-Einträgen führen. Wenn du nicht zahlen kannst, stelle einen Befreiungsantrag.

„Der Beitragsservice weiß nicht, dass ich hier wohne."

Doch, sehr wahrscheinlich. Die Einwohnermeldeämter melden neue Anmeldungen automatisch an den Beitragsservice. Außerdem gleicht der Beitragsservice regelmäßig Daten mit den Melderegistern ab. Früher oder später bekommst du Post.

„Ich bin Student, also bin ich automatisch befreit."

Falsch. Nur Studenten, die tatsächlich BAföG erhalten, können sich befreien lassen. Der Studentenstatus allein reicht nicht aus. Wenn du kein BAföG bekommst, musst du den vollen Beitrag zahlen.

„Wenn ich Widerspruch einlege, muss ich erstmal nicht zahlen."

Falsch. Anders als bei vielen anderen Verwaltungsakten hat ein Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid keine aufschiebende Wirkung. Du musst auch während des Widerspruchsverfahrens zahlen. Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, bekommst du das Geld zurück.

„Der Rundfunkbeitrag ist eine Steuer."

Nicht ganz. Rechtlich handelt es sich um einen „Beitrag", nicht um eine Steuer. Der Unterschied: Eine Steuer geht in den allgemeinen Staatshaushalt. Der Rundfunkbeitrag fließt direkt an die öffentlich-rechtlichen Sender und wird nicht von der Regierung kontrolliert. Das soll die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern.

Kontakt zum Beitragsservice

Wenn du Fragen hast oder deine Daten ändern möchtest, erreichst du den Beitragsservice auf folgenden Wegen:

Online

rundfunkbeitrag.de (auch auf Englisch verfügbar)

Telefon

01806 999 555 10 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, 60 Cent/Anruf aus dem Mobilnetz)

Post

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

Fax

01806 999 555 01

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