Rundfunk

GEZ Brief erklärt: Was du wissen und tun musst

Du hast einen Brief vom Beitragsservice erhalten und fragst dich, was das soll? In diesem Ratgeber erklären wir dir den Rundfunkbeitrag (früher GEZ), welche Briefe es gibt, wie du dich befreien lassen kannst und was passiert, wenn du nicht zahlst.

11 Min. Lesezeit Aktualisiert: Mai 2026

Zusammenfassung

  • Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und ist Pflicht für jede Wohnung.
  • Befreiung ist möglich bei BAföG, Bürgergeld, Sozialhilfe und anderen Sozialleistungen (§ 4 RBStV).
  • Reagiere immer auf Briefe vom Beitragsservice, besonders auf Mahnungen und Festsetzungsbescheide.
  • Gegen einen Festsetzungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  • Bei Nichtzahlung drohen Säumniszuschläge, Vollstreckung und Pfändung.

Was ist der Rundfunkbeitrag (GEZ)?

Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzliche Abgabe, die jeder Wohnungsinhaber in Deutschland zahlen muss. Die Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Der Beitrag finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender: ARD, ZDF und Deutschlandradio. Seit 2013 gilt das Wohnungsprinzip: Es zahlt nicht mehr jede Person, sondern jede Wohnung.

Viele Menschen sprechen immer noch von „GEZ". Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) wurde 2013 durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ersetzt. Das Prinzip blieb gleich, der Name änderte sich. Der Beitragsservice ist die Stelle, die die Beiträge einzieht und die Briefe verschickt.

Der aktuelle Betrag liegt bei 18,36 Euro pro Monat. Das sind 55,08 Euro pro Quartal oder 220,32 Euro pro Jahr. Der Beitrag wird in der Regel vierteljährlich zur Mitte des Quartals fällig. Es spielt keine Rolle, ob du einen Fernseher, ein Radio oder ein Smartphone besitzt. Der Beitrag ist wohnungsbezogen, nicht gerätebezogen.

Gut zu wissen

Pro Wohnung muss nur ein Beitrag gezahlt werden. Wenn du in einer WG lebst, muss nur eine Person zahlen. Die Mitbewohner können sich den Beitrag untereinander aufteilen, aber die Zahlungspflicht liegt bei der angemeldeten Person.

Anmeldepflicht: Wann musst du dich anmelden?

Grundsätzlich ist jeder volljährige Bewohner einer Wohnung zur Anmeldung verpflichtet (§ 2 Abs. 1 RBStV). In der Praxis erfährt der Beitragsservice von deiner Wohnung über die Einwohnermeldeämter. Wenn du dich bei deiner Gemeinde anmeldest, werden deine Daten automatisch an den Beitragsservice übermittelt. Das ist gesetzlich erlaubt (§ 11 Abs. 4 RBStV).

Nach deiner Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erhältst du in der Regel innerhalb weniger Wochen den ersten Brief vom Beitragsservice. Darin wirst du aufgefordert, dich anzumelden. Wenn du bereits an einer früheren Adresse angemeldet warst, musst du deine Beitragsnummer ummelden, nicht neu anmelden.

Die Anmeldung erfolgt online unter rundfunkbeitrag.de, per Post oder telefonisch. Du benötigst deinen Namen, deine Adresse und dein Geburtsdatum. Nach der Anmeldung erhältst du eine Beitragsnummer, die auf jedem weiteren Schreiben steht.

Wichtig für Neuankömmlinge

Auch wenn du gerade erst nach Deutschland gezogen bist: Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag, an dem du die Wohnung beziehst. Es gibt keine Schonfrist für Neuzugezogene. Melde dich also zeitnah an, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Die typischen Briefe vom Beitragsservice

Der Beitragsservice verschickt verschiedene Arten von Schreiben. Hier erfährst du, welche Briefe es gibt und was du jeweils tun musst:

1

Anmeldeschreiben

Der erste Brief nach deiner Wohnsitzanmeldung. Der Beitragsservice fordert dich auf, dich anzumelden oder deine bestehende Beitragsnummer mitzuteilen. Du hast in der Regel zwei Wochen Zeit zu reagieren. Wenn du nicht reagierst, wirst du automatisch angemeldet und der Beitrag wird rückwirkend ab dem Einzugsdatum berechnet.

2

Zahlungsaufforderung / Beitragsrechnung

Dieses Schreiben enthält deine Beitragsnummer, den Zeitraum und den fälligen Betrag. Normalerweise bekommst du die Zahlungsaufforderung für drei Monate im Voraus. Der Betrag liegt bei 55,08 Euro (3 x 18,36 Euro). Du kannst per Lastschrift, Überweisung oder Dauerauftrag zahlen. SEPA-Lastschrift ist die bequemste Variante.

3

Mahnung (Zahlungserinnerung)

Wenn du nicht gezahlt hast, kommt eine Mahnung. Darin steht der offene Betrag plus ein Säumniszuschlag von 1% des rückständigen Betrags (mindestens 8 Euro). Reagiere unbedingt auf die Mahnung und zahle den offenen Betrag. Andernfalls folgt der nächste Schritt: der Festsetzungsbescheid.

4

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid ist ein Verwaltungsakt. Er setzt den rückständigen Beitrag verbindlich fest, inklusive Säumniszuschlägen. Dieser Bescheid ist ein Vollstreckungstitel. Das bedeutet: Wenn du nicht zahlst, kann der Beitragsservice die Zwangsvollstreckung einleiten. Gegen den Festsetzungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

5

Vollstreckungsankündigung

Wenn du auch nach dem Festsetzungsbescheid nicht zahlst, droht die Vollstreckung. Der Beitragsservice beauftragt das zuständige Vollstreckungsamt. Es kann zur Kontopfändung, Lohnpfändung oder sogar zur Abgabe einer Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) kommen.

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Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Wer hat Anspruch?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiungsgründe sind in § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) geregelt. Die Befreiung muss beantragt werden und gilt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung.

Befreiungsgründe nach § 4 RBStV

  • Bürgergeld (SGB II): Empfänger von Bürgergeld sind von der Beitragspflicht befreit. Nachweis: aktueller Bewilligungsbescheid vom Jobcenter.
  • Sozialhilfe (SGB XII): Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter sind befreit.
  • BAföG: Studierende und Schüler, die BAföG erhalten, können sich befreien lassen. Nachweis: aktueller BAföG-Bescheid.
  • Asylbewerberleistungen: Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind befreit.
  • Taubblinde Menschen: Personen, die zugleich taub und blind sind, werden befreit.
  • Schwerbehinderte (Ermäßigung): Personen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Beitrag von 6,12 Euro pro Monat.

Den Antrag auf Befreiung stellst du online unter rundfunkbeitrag.de oder per Post an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Dem Antrag musst du eine Kopie des entsprechenden Bescheids (z.B. BAföG-Bescheid, Bürgergeld-Bewilligungsbescheid) beilegen. Die Befreiung wird in der Regel für die Laufzeit des Bewilligungsbescheids gewährt. Du musst sie danach erneut beantragen.

Tipp

Die Befreiung gilt erst ab dem Monat der Antragstellung. Stelle den Antrag also so früh wie möglich, sobald du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Rückwirkende Befreiungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt.

Abmeldung: Wann kannst du den Beitrag abmelden?

Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Du kannst dich nicht einfach abmelden, weil du kein Fernsehen schaust. Die Beitragspflicht ist wohnungsbezogen. Abmelden kannst du dich in folgenden Fällen:

Wegzug ins Ausland

Wenn du Deutschland verlässt und keine Wohnung in Deutschland mehr hast, kannst du dich abmelden. Nachweis: Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt. Der Beitrag endet zum Ende des Monats, in dem du die Wohnung aufgibst.

Zusammenzug in eine Wohnung

Wenn du in eine Wohnung ziehst, in der bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt (z.B. dein Partner), kannst du dein Beitragskonto abmelden. Du musst die Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners angeben.

Tod des Beitragszahlers

Im Todesfall kann das Beitragskonto abgemeldet werden. Nachweis: Sterbeurkunde. Angehörige, die in der gleichen Wohnung wohnen, müssen sich allerdings selbst anmelden.

Zweitwohnung

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 muss für eine Zweitwohnung kein zweiter Beitrag mehr gezahlt werden. Du kannst dich von der Beitragspflicht für die Zweitwohnung befreien lassen. Stelle dafür einen Antrag beim Beitragsservice und gib die Beitragsnummern beider Wohnungen an.

Ratenzahlung: Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

Wenn du den Rundfunkbeitrag nicht auf einmal zahlen kannst, besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Der Beitragsservice bietet keine offizielle Ratenzahlung an, aber du kannst Folgendes tun:

Monatliche Zahlung statt vierteljährlich

Du kannst beim Beitragsservice beantragen, den Beitrag monatlich statt vierteljährlich zu zahlen. Das sind dann 18,36 Euro pro Monat statt 55,08 Euro auf einmal. Stelle den Antrag schriftlich oder telefonisch unter der Servicenummer 01806 999 555 10.

Stundung bei Rückständen

Bei größeren Rückständen kannst du eine Stundungsvereinbarung anfragen. Schreibe den Beitragsservice an und erkläre deine finanzielle Situation. In vielen Fällen wird eine individuelle Lösung gefunden. Wichtig: Stelle den Antrag bevor ein Festsetzungsbescheid erlassen wird.

Was passiert, wenn du nicht zahlst?

Der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Das bedeutet: Er kann ohne ein Gerichtsverfahren zwangsweise eingetrieben werden. Der Eskalationsprozess läuft in der Regel so ab:

1

Zahlungserinnerung

Erste Mahnung mit dem offenen Betrag. Noch keine Zusatzkosten.

2

Mahnung mit Säumniszuschlag

Der Rückstand wird mit einem Säumniszuschlag von 1% des rückständigen Beitrags (mindestens 8 Euro) belegt.

3

Festsetzungsbescheid

Der offene Betrag wird per Verwaltungsakt festgesetzt. Dieser Bescheid ist sofort vollstreckbar.

4

Vollstreckung

Der Beitragsservice beauftragt das Vollstreckungsamt. Mögliche Maßnahmen: Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher.

5

Vermögensauskunft / Eintrag beim Schuldnerverzeichnis

Im schlimmsten Fall wirst du zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet und im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Das hat negative Auswirkungen auf deine Bonität (SCHUFA).

Nicht ignorieren!

Viele Menschen ignorieren die Briefe vom Beitragsservice, weil sie den Rundfunkbeitrag für ungerecht halten. Das ist verständlich, aber rechtlich keine Lösung. Die Beitragspflicht wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt (Urteil vom 18. Juli 2018, Az. 1 BvR 1675/16). Ignorieren führt zu Mehrkosten und Vollstreckung.

Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid

Gegen einen Festsetzungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich beim Beitragsservice eingereicht werden. Die Adresse steht auf dem Bescheid.

Was muss im Widerspruch stehen?

  1. Dein Name und deine Adresse
  2. Deine Beitragsnummer (steht auf jedem Schreiben)
  3. Datum des Festsetzungsbescheids
  4. Klare Aussage: „Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen den Festsetzungsbescheid vom [Datum]."
  5. Begründung: Warum ist der Bescheid deiner Meinung nach falsch? Z.B.: Du bist befreit, du hast bereits gezahlt, die Wohnung existiert nicht mehr.
  6. Datum und Unterschrift

Wichtig: Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Du musst den Betrag trotzdem erst einmal zahlen, auch wenn du Widerspruch einlegst. Erst wenn der Widerspruch erfolgreich ist, bekommst du das Geld zurück. Wenn du den Betrag nicht zahlst, kann die Vollstreckung trotz Widerspruch laufen.

Wird dein Widerspruch abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Die Erfolgsaussichten sind allerdings gering, wenn deine Beitragspflicht tatsächlich besteht.

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Alle Fristen und Kosten im Überblick

Hier findest du die wichtigsten Fristen und Beträge rund um den Rundfunkbeitrag:

Thema Frist / Betrag Hinweis
Monatlicher Beitrag 18,36 Euro Pro Wohnung, nicht pro Person
Vierteljährlicher Beitrag 55,08 Euro Fällig zur Mitte des Quartals
Ermäßigter Beitrag 6,12 Euro / Monat Bei Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis
Säumniszuschlag 1%, mind. 8 Euro Pro Rückstandszeitraum
Widerspruchsfrist 1 Monat Ab Zustellung des Festsetzungsbescheids
Klagefrist 1 Monat Ab Zustellung des Widerspruchsbescheids

Checkliste: Brief vom Beitragsservice erhalten

Nutze diese Checkliste, um richtig zu reagieren:

  • Brief identifizieren: Ist es eine Anmeldung, Zahlungsaufforderung, Mahnung oder ein Festsetzungsbescheid?
  • Beitragsnummer notieren: Steht oben rechts auf dem Schreiben. Du brauchst sie für jede Kommunikation.
  • Befreiung prüfen: Erhältst du BAföG, Bürgergeld oder Sozialhilfe? Dann beantrage die Befreiung.
  • Zahlung leisten: Per Lastschrift, Überweisung oder Dauerauftrag. Bankverbindung steht auf dem Schreiben.
  • Bei Festsetzungsbescheid: Frist notieren (1 Monat) und Widerspruch prüfen.
  • Nicht verstanden? Fotografiere den Brief mit Dokko. Die App erklärt dir den Inhalt in einfacher Sprache.

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